05.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Insolvenzverfahren von Condor eröffnet

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Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 01.12.2019 das Insolvenzverfahren der Condor Flugdienst GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Der Flugbetrieb soll nach Mitteilung der Gesellschaft während des Verfahrens weiterhin vollumfänglich und uneingeschränkt fortgesetzt werden.

Das Hauptverfahren der Condor Flugdienst GmbH wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß § 270 InsO, Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet. Zum Sachwalter wurde Herr Prof. Dr. Lucas Flöther bestellt, der das Unternehmen bereits als vorläufiger Sachwalter im Eröffnungsverfahren, dem sogenannten Schutzschirmverfahren, seit dem 26.09.2019 begleitet hat.

Sanierung von Condor hat Aussicht auf Erfolg

Die Schuldnerin beabsichtigt, sich durch einen Sanierungsplan für eine Zukunft mit einem neuen Eigentümer und ohne den insolventen ehemaligen Mutterkonzern Thomas Cook aufzustellen. Das Gutachten des vorläufigen Sachwalters bestätigt, dass die angestrebte Sanierung der Schuldnerin Aussicht auf Erfolg hat.

Fortführung des Geschäftsbetriebs

Die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, die verschiedene Gläubigergruppen vertreten, haben der Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Anordnung der Eigenverwaltung sowie der Bestellung von Prof. Dr. Lucas Flöther zum Sachwalter zugestimmt.

(AG Frankfurt/M. / PM vom 02.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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