17.05.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Längere Fristen im Sozialgesetzbuch geplant

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Die Bundesregierung plant Änderungen im Dritten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und im Behindertengleichstellungsgesetz. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 19/2072 ) vorgelegt, mit dem verschiedene Regelungen, die in diesem Jahr auslaufen, verlängert werden sollen.

Im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind gesetzliche Änderungen erforderlich, weshalb die Bundesregierung nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Beispielsweise soll das arbeitsmarktpolitische Instrument der Assistierten Ausbildung um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden. Die Sonderregeln zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für die Ausbildungsförderung von Ausländern sollen jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Sonderregel zum Saison-Kurzarbeitergeld

Bis zum Jahr 2021 soll eine Sonderregel zum Saison-Kurzarbeitergeld für das Gerüstbauerhandwerk verlängert werden. Ebenfalls bis 2021 soll eine Sonderregel zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängert werden. Außerdem soll mit dem Entwurf eine EU-Richtlinie (EU 2016/2102) im BGG umgesetzt werden, um digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen.

(Dt. Bundestag, hib vom 16.05.2018 / Viola C. Didier)


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