• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Feststellung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögen

09.11.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Feststellung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögen

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen beschäftigt und klargestellt, dass eine Verrechnung positiver und negativer Kapitalkonten nicht möglich ist.

Der Erblasser war Kommanditist der H KG. Als er am 07.05.2014 verstarb, befand sich die H KG bereits in Liquidation und hatte sowohl ihr Anlagevermögen als auch ihr Vorratsvermögen ganz überwiegend verkauft. Das bei der H KG geführte Kapitalkonto des Erblassers wies am 07.05.2014 einen positiven Wert, die Kapitalkonten der anderen beiden Kommanditisten wiesen hingegen negative Werte aus. Die Klägerin, die Schwester des Erblassers, gab eine Feststellungserklärung beim Finanzamt ab, aus der sich – nach Saldierung der Kapitalkonten – ein negativer Wert des Anteils des Erblassers an der H KG ergab.

Wert des Anteils am Betriebsvermögen ist gesondert festzustellen

Das Finanzamt folgte den Angaben der Klägerin im Wesentlichen, rechnete das positive Kapitalkonto des Erblassers jedoch nicht mit den negativen Kapitalkonten zusammen. Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf im Urteil vom 20.10.2017 (4 K 3022/16 F) gefolgt. Der Wert des Anteils am Betriebsvermögen sei gesondert festzustellen. Da die H KG jedenfalls über einen Kassenbestand und Bankguthaben verfügt habe, liege Betriebsvermögen vor. Die Annahme von Betriebsvermögen setze nicht voraus, dass sich der Betrieb noch in einer werbenden Phase befinde.

Nur Anteil des Erblassers relevant

Zu bewerten sei nur der Anteil des Erblassers, so das FG, der Gegenstand des Erwerbs sei. Eine Saldierung seines Kapitalkontos mit den negativen Kapitalkonten der anderen Kommanditisten sei nicht zulässig. Es komme mithin nicht darauf an, wie sich die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft nach dem Bewertungsstichtag auseinandersetzten.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


14.10.2026

Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Die Erbschaftsteuer steht erneut vor einer verfassungsrechtlichen Standortbestimmung. Mit den mündlichen Verhandlungen vom 12. und 13.10.2026 hat der Erste Senat des BVerfG zwei unterschiedliche Fragen aufgegriffen.

weiterlesen
Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe: Länderautonomie und die Grenzen der Betriebsvermögensverschonung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


14.10.2026

ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Die ESMA setzt 2026 neue Prüfungsschwerpunkte bei Finanzberichten, Nachhaltigkeitsangaben und der digitalen Berichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


14.10.2026

Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird durch Demografie, den sinkenden Frauenanteil und erheblichen Modernisierungsbedarf erschwert.

weiterlesen
Nachfolgemonitor 2026: Frauenanteil auf Rekordtief
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht