Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
03.09.2026
EuGH setzt Grenzen für die Veröffentlichung von Aktionärsdaten
Personenbezogene Daten von Aktionären dürfen laut EuGH nicht ohne Weiteres für jedermann im Internet abrufbar sein. Weder das Gesellschaftsrecht der EU noch Ziele wie Geldwäschebekämpfung oder Sanktionen rechtfertigen einen voraussetzungslosen öffentlichen Zugang zu den Daten sämtlicher Aktionäre.


