Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.
Meldung
17.04.2026
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
Ein Rechtsanwalt kann sich bei einer Vermögensauskunft nicht ohne Weiteres auf seine Schweigepflicht berufen, um Angaben zu offenen Honorarforderungen zu verweigern. Nach Auffassung des FG Münster müssen auch Namen und Anschriften der Mandanten genannt werden. Die Entscheidung zeigt, dass im Vollstreckungsverfahren das öffentliche Interesse an der Steuerbeitreibung erhebliches Gewicht hat.


