Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
04.09.2026
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall
Der BFH hat klargestellt, dass das Finanzamt auch bei einer nachträglich entstehenden Umsatzsteuererstattung einen Verspätungszuschlag ermessensgerecht festsetzen kann, wobei insbesondere Dauer und Häufigkeit verspäteter Erklärungsabgaben berücksichtigt werden dürfen.


