Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.
Meldung
05.03.2026
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
Der BGH hat eine wichtige Klarstellung zum Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) getroffen. Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal stellt er klar, dass Ansprüche einer kreditgebenden Bank nicht unter dieses Verfahren fallen. Damit darf eine entsprechende Schadensersatzklage der Bank nicht wegen eines laufenden Musterverfahrens ausgesetzt werden.


