Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
31.07.2026
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
Das Finanzgericht Köln versagte den rückwirkenden Vorsteuerabzug, weil die ursprünglichen Abrechnungen die erbrachten Leistungen nicht ausreichend bezeichneten und daher nicht berichtigungsfähig waren.


