Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.
Meldung
19.05.2026
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden
Ein Vertrag kann grundsätzlich auch per WhatsApp angebahnt werden. Wer ein Angebot aber erst Wochen später annimmt, riskiert, dass die Annahmefrist bereits abgelaufen ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt/M. zum Rückkauf von Aktien.


