• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren

04.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren

Beitrag mit Bild

Der BGH beendete mit der Entscheidung die Unsicherheit, welcher IDW-Bewertungsstandard (2005 oder 2000) für die Überprüfung der einer Abfindung zugrunde liegenden Unternehmenswerte maßgeblich ist.

In einem jüngeren Verfahren entschied der BGH zur Anwendbarkeit neuer Berechnungsweisen bei der Ermittlung von Unternehmenswerten in gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren. Zahlreiche  Spruchverfahren zu Strukturmaßnahmen, in denen die Frage der Anwendung des IDW S1 2000 oder des IDW S1 2005 entscheidungserheblich ist, können nun endlich beendet werden.

Für die Ermittlung von Unternehmenswerten publiziert das IDW in unregelmäßigen Abständen sog. Bewertungsstandards. Darin sind die in Theorie, Bewertungspraxis und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze niedergelegt, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten (IDW S1). In dem lange erwarteten Beschluss des BGH vom 29.09.2015 (Az. II ZB 23/14) ging es darum, ob Bewertungsstandards, die erst nach einem bestimmten Bewertungsstichtag entwickelt wurden, bei der Überprüfung einer Unternehmensbewertung in einem laufenden Spruchverfahren zugrunde gelegt werden dürfen.

Der Kurzkommentar „Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren“ von Dr. Petra Mennicke erklärt die Hintergründe des BGH-Beschlusses und zeigt die Praxisfolgen der Entscheidung auf. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB Heft Nr. 09 vom 04.03.2016, S. 520 f. oder online unter Dokumentennummer DB1192287


Weitere Meldungen


Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22 % über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


28.08.2025

Google Flights: Angaben zur Emissionseinsparung irreführend

Googles Prozentangaben zu Emissions-Einsparpotenzialen bei Flügen sind Schätzgrößen und ohne weitere Hinweise darauf irreführend, so das LG Berlin.

weiterlesen
Google Flights: Angaben zur Emissionseinsparung irreführend

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank