Neuerliche Vorschläge zur Nennwertanrechnung beim Debt-Equity-Swap - Erkenntnisfortschritt oder Wiederbelebungsversuche am untauglichen Objekt?
Prof. Dr. Jens Ekkenga, Gießen
Der Streit um das Für und Wider der Nennwertanrechnung setzt sich unvermindert fort, nachdem der Gesetzgeber den Debt-Equity-Swap in § 225a Abs. 2 InsO n. F. speziell geregelt hat. Der Verf. schließt sich der Kritik von Priester (DB 2010 S. 1445) an und ergänzt dessen Einwände gegen die Nennwertthese von Cahn/Simon/Theiselmann (zuletzt DB 2010 S. 1629) durch einige zusätzliche Überlegungen.
Gliederung
| I. | Problemskizze |
| II. | Bisheriges Meinungsbild |
| III. | Neuere Entwicklungen |
| IV. | Offene Fragen |
| | 1. | Welchen Leistungserfolg schuldet der Gläubiger/Neugesellschafter? |
| | 2. | Welcher Leistungsinhalt liegt der Sacheinlage zugrunde? |
| V. | Lösungsansätze |
| | 1. | Zur Nennwertanrechnung bei vorhandener Schuldendeckung |
| | 2. | Zur Unzulässigkeit der Nennwertanrechnung im Überschuldungsstatus |
| | 3. | Das Argument aus § 194 Abs. 1 Satz 2 AktG |
| VI. | Folgerungen für die Kapitalaufbringung |
| | 1. | Einlagefähigkeit |
| | 2. | Bewertungskriterien |
| VII. | Ergebnisse |
Prof. Dr. Jens Ekkenga ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung der Justus-Liebig-Universität Gießen.
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