Richter am BGH Dr. Gerhard Müller im Ruhestand
Richter am BGH Dr. Gerhard Müller wird auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. 8. 2010 vorzeitig in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Müller wurde am 10. 8. 1946 in Plettenberg-Eiringhausen geboren und ist verheiratet.
Nach dem Ende der juristischen Ausbildung war Herr Dr. Müller bis zum Abschluss seiner Promotion zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn tätig. 1980 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe wurde er beim Amtsgericht und beim LG Hagen verwendet, bei dem er 1982 auch zum Richter am LG ernannt wurde. Von 1986 bis 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Während dieser Zeit erfolgte 1988 seine Ernennung zum Richter am OLG Hamm.
Im Jahr 1997 wurde Herr Dr. Müller zum Richter am BGH ernannt. Er wurde dem für das Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört.
In den vergangenen 13 Jahren hat Herr Dr. Müller auf nahezu allen Rechtsgebieten aus dem Zuständigkeitsbereich des XI. Zivilsenat an zahlreichen für die Praxis bedeutsamen Grundsatzentscheidungen mitgewirkt. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildete das Verbraucherkreditrecht. Entscheidungen zur Frage der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes (auf von der öffentlichen Hand zur Förderung des Wohnungswesens und des Städtebaus vergebene Darlehen - BGHZ 155 S. 240; auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt für den Fall des Widerrufs eines verlorenen Investitionszuschuss der öffentlichen Hand - BGHZ 174 S. 39 = DB 2007 S. 2830; auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesell-schafters - BGHZ 165 S. 43 = DB 2002 S. 99; bei Verträgen mit Auslandsberührung - BGHZ 165 S. 248) hat er als Berichterstatter ebenso vorbereitet wie solche zur Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs beim finanzierten Kauf (BGHZ 149 S. 43 = DB 2002 S. 1102) und zur vorgegebenen Treuhandvertretung bei einem Immobilienanlagemodell (BGHZ 161 S. 15). Seine Handschrift tragen auch die Senatsentscheidungen zur sittenwidrigen Bürgschaft von Ehegatten (BGHZ 146 S. 37 = DB 2001 S. 378; BGHZ 151 S. 34 = DB 2002 S. 1653 und das insoweit als "Schlussstein" gerühmte Urteil DB 2009 S. 1646 = NJW 2009 S. 2671) sowie von Arbeitnehmern (BGHZ 156 S. 302 = DB 2004 S. 183). Von weitreichender Bedeutung sind ferner die Urteile zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Zahlungsverkehr der Banken (BGHZ 137 S. 43 = DB 1997 S. 2528; BGHZ 176 S. 234), für die er als Berichterstatter die Grundlagen erarbeitet hat.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Müller mit verschiedenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Kauf-, Handels- und Gesellschaftsrecht hervorgetreten. Unter anderem ist er Mitautor eines Großkommentars zum Handelsgesetzbuch.
Herr Dr. Müller gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er genießt im BGH wegen seiner profunden Fachkenntnisse und seiner kollegialen Art besondere Wertschätzung. (PM des BGH vom 31. 8. 2010)
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