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EU: Kon­sul­ta­ti­on zu wei­te­ren mögli­chen Ände­run­gen der Ei­gen­ka­pi­tal­vor­schrif­ten ("CRD IV")

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu etwaigen weiteren Änderungen an den geltenden Eigenkapitalvorschriften (genannt "CRD") gestartet, die den Bankensektor und das gesamte Finanzsystem krisenfester machen sollen. Die vorgeschlagenen Änderungen, die nach zwei früheren Kommissionsvorschlägen zur Änderung der Eigenkapitalvorschriften nun als "CRD IV" vorgelegt werden, zielen auf sieben Politikbereiche ab, die mehrheitlich die Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs im Rahmen der G20-Gipfel 2009 in London und Pittsburgh widerspiegeln. Dort hatte man sich unter anderem darauf verpflichtet, das Eigenkapital qualitativ zu verbessern, Risiken breiter abzudecken, die Eigenkapitalvorschriften weniger prozyklisch zu gestalten, der übermäßigen Nutzung des Fremdkapitalhebels entgegenzuwirken, die Vorschriften für die Liquiditätsvorsorge zu verschärfen und zukunftsorientierte Rückstellungen für Kreditausfälle einzuführen. Alle interessierten Kreise sind aufgerufen, sich bis 16. 4. 2010 an der Konsultation zu beteiligen und kundzutun, wie sich die möglichen Änderungen auf ihre Tätigkeit auswirken würden. Die Ergebnisse werden in einen Rechtsetzungsvorschlag einfließen, der in der zweiten Jahreshälfte 2010 vorgelegt werden soll.

Die Konsultation

Zweck der Eigenkapitalvorschriften (RL 2006/48/EG und 2006/49/EG) ist es, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen. Gemeinsam legen die Richtlinien fest, wie viele Eigenmittel Banken und Wertpapierfirmen vorhalten müssen, um ihre Risiken abzudecken und Kunden zu schützen.

Die Kommission ruft nun alle interessierten Kreise auf, zu etwaigen weiteren Änderungen der Eigenkapitalvorschriften Stellung zu nehmen. Diese Änderungen ("CRD IV") werden die beiden anderen Änderungspakete ergänzen, die im Oktober 2008 als "CRD II" und im Juli 2009 als "CRD III" verabschiedet wurden.

Die Maßnahmen zielen auf sieben Bereiche:

  • Liquiditätsstandards: Einführung von Standards, die eine Liquiditätsdeckungsquote und eine längerfristige strukturelle Liquiditätsquote beinhalten.
  • Definition des Eigenkapitals: Verbesserung von Qualität, Konsistenz und Transparenz der Eigenkapitalbasis.
  • Leverage Ratio: Einführung einer maximalen Verschuldungsquote als Ergänzung zum risikobasierten Ansatz von Basel II mit entsprechender Überprüfung und Kalibrierung.
  • Gegenparteiausfallrisiko: Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für das Gegenparteirisiko bei Derivaten, Pensionsgeschäften und Wertpapiertransaktionen.
  • Antizyklische Maßnahmen: Antizyklische Eigenkapitalvorschriften werden zu einem stabileren Bankensystem beitragen und dafür sorgen, dass Wirtschafts- und Finanzschocks nicht noch verstärkt, sondern gedämpft werden.
  • Systemrelevante Finanzinstitute: Die Kommission stellt die Frage nach geeigneten Maßnahmen gegen das von solchen Instituten ausgehende Risiko.
  • Einheitliches Regelwerk für Banken: Die Kommission bittet um Stellungnahme zu Bereichen, die möglicherweise strenger reguliert werden müssen. Auch die richtige aufsichtliche Behandlung von Immobilienkrediten ist Gegenstand der Konsultation. Hintergrund ist hierbei die Verpflichtung der Kommission auf die Schaffung eines europaweit einheitlichen Regelwerks.

Um das weltweite Finanzsystem krisenfester zu machen und gleichzeitig einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, müssen robustere kohärente Eigenkapitalanforderungen weltweit gelten. Daher sind die im Konsultationspapier dargelegten Änderungen eng auf die bevorstehenden Änderungen an Basel II und die Einführung eines globalen Liquiditätsstandards abgestimmt, der aktuell vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS, www.bis.org ) ausgearbeitet wird. In diesem Zusammenhang will die Kommission dynamischen, zyklusumspannenden Rückstellungen bei den antizyklischen Maßnahmen einen höheren Stellenwert einräumen.

Nächste Schritte

In der zweiten Jahreshälfte 2010 will die Kommission einen Legislativvorschlag annehmen und veröffentlichen, der die bei dieser und früheren Konsultationen erörterten Punkte ganz oder teilweise regelt. Dabei werden sowohl die Konsultationsbeiträge als auch die Folgenabschätzung über die Auswirkungen der verschiedenen Optionen für die genannten Politikziele berücksichtigt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch den Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) beauftragt, eine europaweite quantitative Folgenabschätzung durchzuführen, um die Gesamtwirkung der vorgeschlagenen Änderungen besser beurteilen zu können.

Das Konsultationspapier kann im Internet abgerufen werden unter:

http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/index_de.htm. (PM der EU-Kommission vom 26. 2. 2010)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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