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DB0086428

Un­zulässi­ger Na­me "In­sti­tut für Steu­er­wis­sen­schaft­li­che In­for­ma­ti­on"

BGB § 60; HGB § 18 Abs. 2

Der Name "Institut für Steuerwissenschaftliche Information" ist bei einem Verein mit Sitz in einer Universitätsstadt zur Täuschung geeignet; ob Vorstandsmitglieder die öffentliche Lehrbefugnis auf dem Gebiet des Steuerrechts haben oder in anderer Weise bei einer Universitätseinrichtung tätig sind, ist ohne Bedeutung.

(BayObLG-Beschluß vom 26.4.1990 - BReg. 3 Z 167/89)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2013
 
 

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