Zur Schenkungsanfechtung der Zuwendung der Leistung aus einer Lebensversicherung an den Ehegatten
Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechts für Ehepartner des Versicherungsnehmers im Todesfall - Unentgeltliche Zuwendung der Versicherungsleistung - Zeitpunkt der anfechtbaren Rechtshandlung: Zuwendung der Leistung mit der Eheschließung - Anforderungen an Bestimmbarkeit des Bezugsberechtigten
InsO § 140 Abs. 1, Abs. 3; VVG § 159 Abs. 3
Bezeichnet der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung als Bezugsberechtigten im Todesfall unwiderruflich seinen Ehegatten, ist die Zuwendung der Versicherungsleistung regelmäßig bereits mit der Bezeichnung als Bezugsberechtigter vorgenommen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherungsleistung im Erlebensfall dem Versicherungsnehmer zustehen soll...