Transfergesellschaften und Europäisches Beihilferecht
RA Dr. Ulrich Soltész, Brüssel / RA Dr. Thomas Winzer, Frankfurt/M.
Transfergesellschaften besitzen als Gestaltungsmittel in der Unternehmenssanierung eine hohe Praxisrelevanz. Der Aufsatz untersucht die Vereinbarkeit von staatlicher Unterstützung bei der Umstrukturierung, z. B. die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen (§ 110 SGB III), das Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) oder Ad-hoc-Maßnahmen (wie Darlehen, Kapitalzuführungen, Bürgschaften) mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere dem Beihilfeverbot nach Art. 107 AEUV.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Zum Hintergrund: Transfergesellschaften und Transfermaßnahmen |
| III. | Staatliche Unterstützung |
| | 1. | Voraussetzung: Betriebsänderung |
| | 2. | Staatliche Leistungen im Einzelnen |
| IV. | Das Beihilfeverbot in Art. 107 AEUV im Überblick |
| V. | Die Anwendung des Beihilferechts auf Transfergesellschaften |
| | 1. | Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III |
| | 2. | Transfer KuG nach § 111 SGB III |
| | 3. | Sonstige staatliche Unterstützung (Bürgschaften, Kapital und Liquidität) |
| VI. | Zusammenfassung |
Einleitung
Transfergesellschaften sind ein beliebtes Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau und können zu einer "Win-win-Situation" für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und sonstige Stakeholder führen. Wegen der hiermit verbundenen staatlichen Unterstützung stellt sich allerdings die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere dem Beihilfeverbot nach Art. 107 AEUV. Gerade bei Unternehmen in der Krise werden öffentliche Finanzspritzen mit Argusaugen von den Brüsseler Wettbewerbshütern betrachtet. Der folgende Beitrag beleuchtet diesen praktisch äußerst wichtigen, aber bisher vernachlässigten Aspekt.
Dr. Ulrich Soltész ist Partner im Brüsseler Büro, Dr. Thomas Winzer ist Partner im Frankfurter Büro der Sozietät Gleiss Lutz.
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