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Kapitalanlage
Keine Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses hinsichtlich der Zulässigkeit des Verfahrensgegenstandes - Prospektfehler: Anforderungen an Unterrichtung der Anleger durch im grauen Kapitalmarkt herausgegebenen Emissionsprospekt - AGB-Kontrolle der Verjährungsklauseln in Prospekt und Gesellschaftsvertrag - Kostentragungspflicht der auf Seiten des Musterklägers Beigeladenen
KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 3, § 19 Abs. 2
a) Das Rechtsbeschwerdegericht ist weder durch § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG noch durch § 15 Abs. 1 Satz 3 KapMuG daran gehindert festzustellen, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand des Musterverfahrens sein können.
b) Soweit sich eine von dem Musterbeklagten eingelegte Rechtsbeschwerde als erfolgreich erweist, trifft die Kostenhaftung...
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Sonstiges Recht
Abschließende Regelung der Kostenerstattung im Spruchverfahren in § 15 Abs. 2 - 4 SpruchG - Geltung der Kostenregelung für das Beschwerdeverfahren - Pflicht des Antragstellers zur Tragung der Gerichtskosten im Falle offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels
SpruchG § 15
Im Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden.
(BGH-Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 12/11)
Die Antragstellerin hat nach der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der B. AG auf die Antragsgegnerin am 17. 1. 2007 im Spruchverfahren einen Antrag auf die gerichtliche Bestimmung der...
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Insolvenzrecht
Vorsatzanfechtung einer teilweisen Darlehensrückzahlung und des zugrunde liegenden Vergleichs mit der Bank - Inkongruenz als Indiz für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners - Ausschluss der Indizwirkung der Inkongruenz im Rahmen eines Sanierungsversuches - Anforderungen an Nachweis eines schlüssigen Sanierungskonzeptes
InsO § 133 Abs. 1
a) Die Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung entfällt als kongruenzbegründender Schuldgrund für die angefochtene Zahlung, wenn sie selbst der Insolvenzanfechtung unterliegt.
b) Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung werden durch den Einwand eines Sanierungsversuchs nicht entkräftet, wenn es an jeder Darlegung zu den Inhalten und zu den...
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Aktienrecht
Differenzhaftungsanspruch, wenn Wert der Sacheinlage Aufgeld gem. § 9 Abs. 2 AktG nicht abdeckt - Vergleich über Differenzhaftungsanspruch bei tatsächlicher oder rechtlicher Ungewissheit über Bestand und Umfang des Anspruchs - Kein Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung - Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Aufrechnungsvereinbarung über Ansprüche, die § 66 Abs. 1 AktG unterfallen - Zur Verjährung des Differenzhaftungsanspruchs
AktG §§ 9, 36a Abs. 2, § 66 Abs. 1, §§ 183, 188 Abs. 2 Satz 1
a) Der gesetzliche Differenzhaftungsanspruch besteht bei der Aktiengesellschaft auch, soweit der Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), aber nicht das Aufgeld (§ 9 Abs. 2 AktG) deckt.
b) Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grds. zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung....
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Kapitalanlage
Keine Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses, wenn in Musterverfahren bereits ein Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel ergangen ist
KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2, § 5
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das OLG besteht nicht, wenn das Prozessgericht i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KapMuG in demselben Musterverfahren bereits zuvor einen Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel erlassen hat. In diesem Fall steht die Sperrwirkung des § 5 KapMuG dem Erlass eines weiteren Vorlagebeschlusses entgegen.
(BGH-Beschluss...
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Kapitalmarktrecht
Begehren eines Aktionärs der Zielgesellschaft gegenüber BaFin, Gestattungsbescheid aufzuheben und die Abgabe eines Pflichtangebots seitens des Bieters anzuordnen - Keine Antrags- bzw. Beschwerdebefugnis des Aktionärs - Keine drittschützende Wirkung der Vorschriften des WpÜG
WpÜG §§ 4 Abs. 2, 15 Abs. 1, 35, 38, 48, 51, Art. 14 GG; EU-Übernahmerichtlinie Art. 4, 5 und 8
Auch nach Inkrafttreten der EU-Übernahmerichtlinie und des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes vermitteln die Vorschriften des WpÜG nach dessen § 4 Abs. 2 den Aktionären der Zielgesellschaft grundsätzlich keinen Drittschutz zur Erzwingung eines behördlichen Einschreitens der BaFin gegen einen Bieter....
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Insolvenzrecht
Besicherung der Darlehensschuld einer GmbH durch Gesellschaft und Gesellschafter - Verwertung der Gesellschaftssicherheit zur Tilgung der Darlehensforderung im Insolvenzverfahren - Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gesellschafter gem. § 143 Abs. 3 InsO analog
InsO § 44a, 135 Abs. 2, § 143 Abs. 3, § 147
Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrages zur Insolvenzmasse...
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Sonstiges Recht
Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist erst mit Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch den Gläubiger - Kein Beginn der Verjährung vor Beendigung des Auftragsverhältnisses
BGB §§ 195, 199, 666 Variante 2
Der Auskunftsanspruch gem. § 666 Variante 2 BGB begründet eine aus dem Auftragsverhältnis folgende unselbstständige Nebenpflicht und verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung.
(BGH-Urteil vom 1.12.2011 - III ZR 71/11)
Der Kläger nimmt, soweit im dritten Rechtszug noch von Interesse, den Beklagten im Wege der Stufenklage zunächst auf Auskunft über...
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Insolvenzrecht
Keine Bindung des Insolvenzverwalters an einen vereinbarten Kündigungsausschluss - Private Lebensversicherung als Bestandteil der Insolvenzmasse, soweit sie keinen besonderen Pfändungsschutzvorschriften unterfällt
InsO § 103; ZPO § 851 Abs. 2; VVG § 165 Abs. 3 Satz 1 a. F., § 176 Abs. 1 a. F.
a) Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder muss die in die Insolvenzmasse fallende Kapitallebensversicherung kündigen, wenn er den Rückkaufswert für die Masse beanspruchen will.
b) Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder kann die Kapitallebensversicherung kündigen, auch wenn der Schuldner mit dem Versicherer nach...
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Insolvenzrecht
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Bankrecht
Voraussetzungen für konkludente Genehmigung im unternehmerischen Geschäftsverkehr - Genehmigung ist vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist für Einwendungen gem. Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB möglich - Überlegungsfrist des Kontoinhabers von 2 Wochen ab Zugang des Kontoauszuges im Falle regelmäßig wiederkehrender Lastschriften von Sozialversicherungsbeiträgen innerhalb einer Schwankungsbreite bereits zuvor genehmigter Buchungen
InsO § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB § 684 Satz 2, § 133
Erhebt der Schuldner gegen die Einziehung eines wiederkehrenden Sozialversicherungsbeitrags innerhalb einer Überlegungsfrist von vierzehn Tagen ab Zugang des Kontoauszugs, der die Abbuchung ausweist, keine Einwendungen, kann die Zahlstelle davon ausgehen, dass die Lastschrift genehmigt ist.
(BGH-Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 58/11)
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