FG: Rückforderung von an die Insolvenzmasse erstatteten Beträgen durch das FA
Im Streitfall hatte das FA LSt-Beträge im Wege der Lastschrift eingezogen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte der Insolvenzverwalter die Zahlungen jedoch angefochten, sodass das FA sie an die Insolvenzmasse erstattete. Nach erneuter Prüfung forderte das FA die Beträge nach den Vorschriften der AO mittels Rückforderungsbescheid vom Insolvenzverwalter zurück.
Das FG Düsseldorf hat der dagegen gerichteten Klage stattgegeben (Urteil vom 22. 1. 2013 - 12 K 3560/12 AO) und das FA auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Da die Erstattung aufgrund einer (vermeintlichen) bürgerlich-rechtlichen Verpflichtung erfolgt sei, müsse auch die Rückforderung vor den Zivilgerichten verfolgt werden.
Das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen. (Vgl. FG Düsseldorf, Newsletter vom 4. 2. 2013)
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