Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen Betrieb
Wirksame Übertragung einer § 6b-Rücklage
EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, § 6b Abs. 3
Das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage ist immer durch entsprechenden Bilanzansatz im "veräußernden" Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Stpfl. übertragen werden soll.
(BFH-Urteil vom 19.12.2012 - IV R 41/09)
Die Kläger zu 1. und 2., Vater (V) und Sohn (S), bewirtschaften seit dem 1. 7. 1991 einen landwirtschaftlichen Betrieb in A (Westbetrieb) in der Rec