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STEUERRECHT
Abgabenordnung

DB0465363

Die Ände­run­gen im AEAO durch das BMF-Schrei­ben vom 17. 1. 2012 (DB0465185)

Der AEAO ist erneut geändert worden, es handelt sich durchweg um Ergänzungen. Sie betreffen vor allem die Vorschriften der AO zu den steuerbegünstigten Zwecken (Gemeinnützigkeit), die in einem gesonderten Beitrag behandelt wurden. Die Ergänzungen zu §§ 31a, 46, 89, 163, 191 und 233a AO sind ganz unterschiedlichen Inhalts: sie enthalten neue Regelungen und Klarstellungen, z. T. veranlasst durch neue Entscheidungen des BFH. Die übrigen Änderungen betreffen redaktionelle Änderungen, weil vor allem Verweise aktualisiert werden mussten.

Gliederung

I.Einleitung
II.Zu § 31a, Nr. 5 (ergänzt): Zulässige Offenbarung - Rückgewähr einer Leistung aus öffentlichen Mitteln (§ 31a Abs. 1 Nr. 2 AO)
III.Zu § 46, Nr. 6 (ergänzt): Abtretung, Verpfändung, Pfändung
IV.Zu § 89, Nr. 4 (ergänzt): Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs. 3-7 AO)
V.Zu § 163, Nr. 1-3 (ergänzt), Nr. 4 (neu): Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
VI.Zu § 191, Nr. 5 und 9 (neu): Haftungsbescheide, Duldungsbescheide
VII.Zu § 233a, Nr. 2, 8 und 9 (ergänzt): Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
VIII.Zusammenfassung

Einleitung

Mit dem BMF-Schreiben vom 17. 1. 2012 ist der AEAO erneut geändert worden, wobei es sich durchweg um Ergänzungen handelt. Insgesamt umfasst das BMF-Schreiben 30 Seiten; die tatsächlichen Änderungen beschränken sich aber lediglich auf einen Bruchteil davon, da bei Regelungen mit inhaltlichen Änderungen die nicht geänderten Teile wiederholt werden. In erheblichem Umfang sind die Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 51 AO ff.) betroffen; sie werden in einem besonderen Beitrag behandelt.

Inhaltlich geändert worden sind die Anweisungen im AEAO zu den Vorschriften § 31a AO (Nr. 5 - Ergänzung), § 46 AO (Nr. 6 - Ergänzung), § 89 AO (Nr. 4 - Änderungen), zu § 163 AO (neu strukturiert und ergänzt), zu § 191 AO (Nr. 5 und 9 - Ergänzung) und zu § 233a AO (Nr. 2 - Ergänzung). Lediglich redaktionelle Änderungen finden sich in den Anweisungen des AEAO zu § 150, Vor § 172 - 177, Nr. 8, § 177, Nr. 6 und zu §§ 241-248, Nr. 2, weil Anpassungen an Änderungen in Vorschriften vorgenommen werden mussten. Da sich inhaltliche Änderungen nicht ergeben, wird auf eine Einzeldarstellung dieser Änderungen verzichtet.


Informationen zu den Autoren

Alexander v. Wedelstädt war in der OFD Düsseldorf als Gruppenleiter bzw. Referatsleiter zuständig für das steuerliche Verfahrensrecht, Betriebsprüfung, Steuerstrafrecht und Steuerfahndung sowie USt.


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