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DB0190752

Eu­ropäische Be­triebsräte-Ge­setz - (EBRG)

vom 28. Oktober 1996 (BGBl.  I S. 1548, ber. S. 2022)

, geändert durch Gesetze vom 22. Dezember 1999 (BGBl.  I S. 2809)
, vom 21. Dezember 2000 (BGBl.  I S. 1983)
, vom 14. Juni 2011 (BGBl.  I S. 1050)

 Erster Teil Allgemeine Vorschriften
  § 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
  § 2 Geltungsbereich
  § 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
  § 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
  § 5 Auskunftsanspruch
  § 6 Herrschendes Unternehmen
  § 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
 Zweiter Teil Besonderes Verhandlungsgremium
  § 8 Aufgabe
  § 9 Bildung
  § 10 Zusammensetzung
  § 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
  § 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
  § 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
  § 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
  § 15 Beschluß über Beendigung der Verhandlungen
  § 16 Kosten und Sachaufwand
 Dritter Teil Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
  § 17 Gestaltungsfreiheit
  § 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
  § 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
  § 20 Übergangsbestimmung
 Vierter Teil Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
  Erster Abschnitt Errichtung des Europäischen Betriebsrats
   § 21 Voraussetzungen
   § 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
   § 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
   § 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
  Zweiter Abschnitt Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
   § 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
   § 26 Ausschuss
   § 27 Sitzungen
   § 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
  Dritter Abschnitt Mitwirkungsrechte
   § 29 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
   § 30 Unterrichtung und Anhörung bei außergewöhnlichen Umständen
   § 31 Tendenzunternehmen
  Vierter Abschnitt Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
   § 32 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
   § 33 Aufnahme von Verhandlungen
 Fünfter Teil Gemeinsame Bestimmungen
  § 34 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  § 35 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
  § 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
  § 37 Wesentliche Strukturänderung
  § 38 Fortbildung
  § 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
  § 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
 Sechster Teil Bestehende Vereinbarungen
  § 41 Fortgeltung
 Siebenter Teil Besondere Vorschriften; Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
  § 43 Strafvorschriften
  § 44 Strafvorschriften
  § 45 Bußgeldvorschriften

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© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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