Holzmüller Reloaded - Hauptversammlungskompetenz beim Beteiligungserwerb?
RA Dr. Dirk Lorenz / RA Dipl.-Kfm. Lutz Pospiech, München
Die Holzmüller-Entscheidung des BGH erkannte erstmals eine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit für Strukturmaßnahmen der Gesellschaft an. Noch nicht geklärt ist, ob auch der Beteiligungserwerb einen "Holzmüller-Fall" darstellen kann. Das LG Frankfurt/M. hatte dies in einer Entscheidung bejaht, während das OLG Schleswig die Frage gegenteilig entschieden hatte. Der Artikel untersucht diese für die M&A-Praxis höchst relevante Frage.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen im Lichte der Rechtsprechungsentwicklung des BGH |
| III. | Instanzgerichtliche Entscheidungen zur Hauptversammlungskompetenz beim Beteiligungserwerb |
| | 1. | LG Frankfurt/M. (Commerzbank/Dresdner Bank) |
| | 2. | OLG Schleswig (freenet/debitel) |
| | 3. | Weitere gerichtliche Entscheidungen |
| IV. | Der Meinungsstand im Schrifttum |
| | 1. | Beteiligungserwerb als vorstandsautonome Geschäftsführungsangelegenheit |
| | 2. | Beteiligungserwerb als Strukturmaßnahme i. S. der "Holzmüller"-Doktrin |
| V. | Eigene Stellungnahme |
| | 1. | Qualitative Wesentlichkeit |
| | 2. | Quantitative Wesentlichkeit (Schwellenwerte) |
| VI. | Fazit |
Einleitung
Die "Holzmüller"-Entscheidung des BGH, in der erstmals ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeiten von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt worden sind, stellt im Schrifttum eine der meistdiskutierten Entscheidungen des BGH dar. Den Gedanken der ungeschriebenen Hauptversammlungskompetenzen hat der BGH dann in seiner "Macrotron"-Entscheidung ausdrücklich wieder aufgegriffen und darüber hinaus in den "Gelantine"-Urteilen eine Präzisierung und Klarstellung der grundlegenden Aussagen der "Holzmüller"-Entscheidung vorgenommen. Noch immer können allerdings längst nicht alle Zweifelsfragen, die sich im Hinblick auf die sog. "Holzmüller"-Doktrin stellen, als rechtssicher geklärt angesehen werden. So hatte der BGH insbesondere noch immer nicht Gelegenheit zu entscheiden, ob und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen der Erwerb einer Unternehmensbeteiligung nach der "Holzmüller"-Doktrin eine Strukturmaßnahme darstellt und demzufolge der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. Eine jüngere Entscheidung des LG Frankfurt/M. vom 15. 12. 2009 - 3-5 O 208/09 hat nunmehr in diesem Zusammenhang eine ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeit ausdrücklich bejaht. Die betreffende Entscheidung hat bereits erste kritische Stimmen in der Literatur hervorgerufen und dürfte zudem die Diskussion über die Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Hauptversammlung als eines der zentralen Themen des deutschen Aktienrechts wieder einmal in den Fokus der Überlegungen rücken.
Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend zunächst die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH in Bezug auf ungeschriebene Hauptversammlungszuständigkeiten kurz nachgezeichnet (II.). Im Anschluss daran wird neben der bereits angeführten aktuellen Entscheidung des LG Frankfurt/M. mit dem Urteil des OLG Schleswig vom 19. 3. 2009 - 5 U 90/08 eine weitere instanzgerichtliche Entscheidung aus jüngerer Zeit dargestellt, die sich explizit mit der im weiteren Verlauf dieses Beitrags schwerpunktmäßig nachzugehenden Frage nach der Mitwirkung der Hauptversammlung beim Beteiligungserwerb auseinandergesetzt hat (III.). Es folgen sodann Ausführungen zum diesbezüglichen Meinungsstand im Schrifttum (IV.), eine eigene Stellungnahme (V.) und schließlich ein Fazit (VI.).
Dr. Dirk Lorenz ist Rechtsanwalt und Partner im Münchner Büro der Sozietät Taylor Wessing, Lutz Pospiech ist dort wissenschaftlicher Mitarbeiter.
|
LOGIN ERFORDERLICH
Die Volltexte der DER BETRIEB-Datenbank stehen nur Abonnenten zur Verfügung.
Zur Anzeige eines Dokuments geben Sie bitte zunächst Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein.
Sie sind noch nicht Abonnent von DER BETRIEB?
Testen Sie jetzt DER BETRIEB und die Online-Datenbank 4 Wochen lang kostenlos. Bereits in der Testphase können Sie die Online-Datenbank uneingeschränkt nutzen.
|
|
ODER:
Sie können dieses Dokument im Rahmen unseres Einzeldokumentverkaufs in unserem Shop erwerben. Klicken Sie dazu auf den Einkaufswagen.
|
 |
© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012