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WIRTSCHAFTSRECHT
Insolvenzrecht

DB0362594

Ver­mu­tung des Gläubi­ger­be­nach­tei­li­gungs­vor­sat­zes bei güter­recht­li­chen Verträgen

InsO § 133 Abs. 2 Satz 1

Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet.

(BGH-Urteil vom 1.7.2010 - IX ZR 58/09)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012


 
 

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