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ARBEITSRECHT
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DB0363903

Vor­aus­sicht­li­che Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2011

Werden dem Arbeitnehmer Sachbezüge gewährt sind die dafür festgesetzten Werte sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Diese Werte sind für Zwecke der Besteuerung und bei Arbeitnehmern als Arbeitsentgelt anzusetzen. Der Wert der Sachbezüge wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats festgesetzt. Dabei ist eine weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen.

Für Sachbezüge sind nach dem "Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" folgende Werte geplant:

Der Sachbezugswert für Verpflegung (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen) soll für das gesamte Bundesgebiet einheitlich auf monatlich 217,00 € festgesetzt werden, rechnerisch ergibt sich allerdings ein Wert von 218,00 €. Aus dem monatlichen Sachbezugswert ergeben sich folgende monatlichen und täglichen Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:

Art der MahlzeitMonatlicher WertWert je Kalendertag je Mahlzeit
Frühstück48,00 €1,60 €
Mittag- und Abendessen je85,00 €2,83 €

Die Unterkunft soll für das Jahr 2011 im gesamten Bundesgebiet mit 206,00 € bewertet werden.

Dadurch ergibt sich der Sachbezugswert für Verpflegung und Unterkunft im Jahr 2011 im gesamten Bundesgebiet von rechnerisch 424,00 € monatlich (in dem Entwurf der Verordnung wird von 423,00 € ausgegangen).

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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