Künstlersozialabgabe soll für das Jahr 2011 bei 3,9% bleiben
Die Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2011 unverändert bei 3,9% bleiben.
Die Künstlersozialabgabe wird durch das BMAS im Einvernehmen mit dem BMF für das folgende Kalenderjahr bestimmt. Das Aufkommen aus der Künstlersozialabgabe soll zusammen mit den Beitragsanteilen der Versicherten und dem Bundeszuschuss ausreichen, um den Bedarf der Künstlersozialkasse für ein Jahr zu decken. Grundlage für die Bestimmung des Abgabesatzes bilden Schätzungen dieses Bedarfs für das folgende Jahr.
Der Abgabesatz betrug von 1983, dem Jahr der Einführung der Künstlersozialversicherung, bis einschließlich 1988 einheitlich 5%. Von 1989 bis 1999 wurde für die vier Bereiche der Kunst und Publizistik (Wort, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst) jeweils ein eigener Abgabesatz festgelegt. Seit dem Jahr 2000 gibt es wieder einen einheitlichen Abgabesatz für alle Bereiche:
Die Senkung der Künstlersozialabgabe zum 1. 1. 2010 auf 3,9% war eine gute Nachricht für die Wirtschaft - dieser günstige Prozentsatz soll nun auch 2011 beibehalten werden. Gleichzeitig soll der hohe soziale Schutz für die freischaffenden, selbstständigen Künstler und Publizisten ebenfalls erhalten werden.
Mit der Künstlersozialversicherungsnovelle von 2008 wurde u. a. die Kontrolle der Abgabepflicht von Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Werke verwenden, deutlich verstärkt. Das sorgte für mehr Gerechtigkeit und verbessert die Finanzbasis dieses in der Welt einmaligen Zweigs des deutschen Sozialversicherungssystems. Einzelne Verwerter sollen sich der Abgabepflicht nun nicht mehr auf Kosten der Solidargemeinschaft aus ehrlichen, die Abgabe entrichtenden Unternehmen und selbstständigen Künstlern oder Publizisten entziehen können. Die Künstlersozialversicherung ruht damit auf breiteren Schultern; die Summe der Honorare, auf die auch wirklich Abgaben bezahlt werden, vergrößert sich - die Abgabe kann dadurch für das Jahr 2011 auf dem niedrigen Niveau bleiben.
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