BAG: Arbeitszeit einer Werkfeuerwehr
Das Verfahren 10 AZR 535/09 ist durch Rücknahme der Revision erledigt worden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Senat sich im Verfahren 10 AZR 543/09 bereits mit der Wirksamkeit der Arbeitszeitregelung für die Angehörigen einer Werkfeuerwehr zu befassen hatte. Dabei ging es insbes. um die Vereinbarkeit der dortigen tariflichen Regelung mit § 7 Abs. 2a ArbZG und den einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Das Urteil vom 23. 6. 2010 wird nach Zustellung an die Parteien in Kürze in vollständiger Fassung veröffentlicht werden (Quelle: PM des BAG).
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