Zunehmendes Interesse für Riester-Rente
Die Gesetzliche Rentenversicherung bleibt als erste Säule der Sicherung eines ausreichenden Lebensstandards im Alter für die meisten Bundesbürger unverzichtbar, ist aber angesichts steigender Kosten, zunehmender Selbstbeteiligung der Krankenversicherten und ausbleibender Rentenerhöhungen ergänzungsbedürftig. Wer nicht das Glück hat, zusätzlich eine Betriebsrente zu erhalten, muss die "dritte Säule" der privaten Vorsorge für das Alter stärken. Beim Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund in Erkner bei Berlin stellte der Leiter der Zulagenstelle für Altersvermögen in Brandenburg, Ulrich Stolz mit Genugtuung fest, dass nach anfänglicher Zurückhaltung gegenüber der vor zehn Jahren geschaffenen, vom Staat bezuschussten Riester-Rente Ende 2005 ein Sprung nach oben erfolgte. Inzwischen gibt es mit ungebrochen steigender Tendenz 13,6 Millionen Verträge. Es spricht vieles dafür, dass zum Jahresende die 15-Millionen-Grenze überschritten wird.
Das Interesse an der zusätzlichen Riester-Rente ist in den neuen Bundesländern größer als im Westen. Während im Osten knapp 20 Prozent der Gesamtbevölkerung leben, sind sie mit rund 26 Prozent an der Gesamtzahl der Riester-Verträge beteiligt. Der Anteil der Frauen an der Zahl der Zulageempfänger liegt bei knapp 57 Prozent. Die Experten - die u. a. darauf hinwiesen, dass Zulagen und damit verbundene Verwaltungskosten nicht aus dem Beitragseinkommen der Rentenversicherung, sondern aus Steuermitteln gezahlt werden - widersprachen in Erkner der Behauptung, dass die Riester-Verträge vorwiegend von Gutverdienern abgeschlossen würden. Die aktuelle Statistik weist aus, dass über 70 Prozent der Zulageempfänger ein unterdurchschnittliches Jahreseinkommen bis zu 30.000 € haben.
Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Bereichs "Entwicklungsfragen der sozialen Sicherung und Altersvorsorge" bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, würdigte die familienspezifischen Aspekte der Riester-Rente, die zu einer deutlichen Reduzierung des Eigenbeitragsanteil von grundsätzlich 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts führe. So werde z. B. für eine gering verdienende alleinerziehende Frau mit zwei Kindern die Beitragslast durch Grund- und Kinderzulagen von 4 auf 0,5 Prozent reduziert und brauche im Prinzip niemand 4 Prozent des Einkommens für die zusätzliche Riester-Rente aufzuwenden, weil auch Unverheiratete ohne Kinder eine Grundzulage von 154 € erhalten. Dadurch reduziere sich der Eigenbetrag auf maximal 3,5 Prozent. Thiede stellte mit Genugtuung fest, dass das Leistungsrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute zahlreiche kinder- und ehespezifische Regelungen enthalte, die auch zugunsten von Lebensgemeinschaften angewandt werden. So bringe z. B. die Erziehung eines nach 1991 geborenen Kindes im Regelfall eine Erhöhung des monatlichen Rentenanspruchs um ca. 82 bis 144 € in den alten bzw. 72 bis 128 € in den neuen Bundesländern. Auch die Riester-Rente beinhalte eine starke familienspezifische Komponente: Mehr als die Hälfte des Zulagevolumens sei "familienspezifisch motiviert". Da eine "starke Verteilungswirkung zugunsten von Familien" bestehe, gebe es in absehbarer Zeit keinen Handlungsbedarf, was selbstverständlich "sinnvolle Anpassungen, Aktualisierungen oder Ergänzungen einzelner Regelungen nicht ausschließt".
Da im Gegensatz zur Privatversicherung die Gesetzliche Rentenversicherung rund 80 Prozent der Beiträge für die Finanzierung der Altersrenten aufbringt; der Rest aber auf zusätzliche Leistungen, wie z. B. Erwerbsminderungsrenten bzw. Ersatzzeiten für Ausbildung, Kindererziehung usw., für die keine Beiträge gezahlt wurden, entfällt, gibt es entsprechende Bundeszuschüsse. Daran wird sich nach Ansicht des Leiters des Geschäftsbereichs Finanzen und Statistik, Dr. Ulrich Reineke, auch im Blick in die Zukunft, etwa bis 2030, kaum etwas ändern.
Dr. Siegfried Löffler, Homberg/Efze
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