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ARBEITSRECHT
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DB0362390

Bun­des­fa­mi­li­en­mi­ni­ste­ri­um führt an­ony­me Be­wer­bung ein

Familienministerin Kristina Schröder führt in ihrem Ministerium die anonyme Bewerbung ein. "Studien und Beratungsfälle belegen, dass bei Migranten, Müttern und über 50-jährigen Bewerbungen eher aussortiert werden. Das wollen wir verhindern", sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die das freiwillige Projekt angestoßen hat. In der Wirtschaft wird das anonyme Bewerbungsverfahren eher kritisch bis ablehnend betrachtet. Die anonyme Bewerbung bedeutet, dass ein Bewerber sein Alter, sein Geschlecht oder körperliche Handicaps im Bewerbungsbrief verschweigen darf. Nicht einmal seinen Namen muss er nennen. So will Schröder einer möglichen Diskriminierung bei der Auswahl von vornherein die Grundlage entziehen. Schröder hat bislang zwei Unternehmen, die Firmen L'Oréal und Procter & Gamble, mit ins Boot geholt sowie das Integrationsministerium von Nordrhein-Westfalen (Quelle: HB vom 4. 8. 2010, S. 12).

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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