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ARBEITSRECHT
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DB0362319

An­rech­nungs­zei­ten bei der Ren­ten­ver­si­che­rung nach ALG-II-Be­zug

Die Bundesregierung beabsichtigt anstelle der bisherigen Pflichtbeitragszeiten die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II als Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Dies geht aus der Antwort (17/2597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2392) hervor. Durch diese Maßnahme würden Lücken in der Versicherungsbiographie vermieden und Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten aufrecht erhalten (Quelle: PM des BT).

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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