Statusfeststellung von Erwerbstätigen: Überarbeitung des Gemeinsamen Rundschreibens der Sozialversicherungsträger
Durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit vom 20. 12. 1999 (BGBI. 2000 I S. 2) wurde ein Anfrageverfahren zur Statusfeststellung Erwerbstätiger eingeführt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hatten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen in ihrem gemeinsamen Rundschreiben vom 20. 12. 1999 zusammengefasst.
Das Rundschreiben wurde zuletzt aufgrund der Änderung des Verfahrens zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit (BA) an Statusfeststellungen für abhängig Beschäftigte durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. 12. 2003 (BGBl. I S. 2954) sowie das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21. 3. 2005 (BGBl. I S. 818) aktualisiert. In der Fassung vom 5. 7. 2005 berücksichtigte das Rundschreiben das für beschäftigte geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sowie mitarbeitende Ehegatten und Lebenspartner eingeführte obligatorische Statusfeststellungsverfahren, an dessen Ergebnis die BA leistungsrechtlich gebunden ist. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens zur leistungsrechtlichen Bindung der BA wurde in den "Gemeinsamen Grundsätzen zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (Bindungsregelung Arbeitslosenversicherung)" vom 11. 11. 2004 zusammengefasst.
Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19. 12. 2007 (BGBl. I S. 3024) wurde das obligatorische Statusfeststellungsverfahren auf mitarbeitende Abkömmlinge ausgedehnt und die Regelungen zum späteren Eintritt der Versicherungspflicht bei Statusfeststellungen abhängig Beschäftigter, die nach Ablauf eines Monats nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingeleitet worden sind, aufgehoben.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen, Rechtsprechung (z. B. zur verbindlichen Feststellung der Sozialversicherungspflicht durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oder zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern ohne Geschäftsführerfunktion mit einer Kapitalbeteiligung von 50 v. H.) sowie zwischenzeitlich erzielter Besprechungsergebnisse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wurde das gemeinsame Rundschreiben vom 5. 7. 2005 überarbeitet. Darüber hinaus wurden die gemeinsamen Grundsätze zur leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit an Bescheide in Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer vom 11. 11. 2004 eingearbeitet.
Das aktualisierte Rundschreiben löst mit Wirkung vom 1. 6. 2010 die gemeinsamen Grundsätze vom 11. 11. 2004 sowie das gemeinsamen Rundschreiben vom 5. 7. 2005 ab. Die bisherige gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von Angehörigen vom 11. 11. 2004 wurde als Anlage in das Rundschreiben aufgenommen und gilt unverändert weiter.
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