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WIRTSCHAFTSRECHT
Sonstiges Recht

DB0359054

Her­aus­for­de­run­gen und Gren­zen ,,mit­un­ter­neh­me­ri­scher" Ent­schei­dun­gen im Auf­sichts­rat

Ergebnisse einer Panel-Untersuchung der Aufsichtsratspraxis

Unternehmerische Entscheidungen stehen nicht im Fokus des Aufsichtsrats: Er hat die Unternehmensführung zu überwachen und zu beraten, darf aber keine originäre Geschäftsführungsfunktion übernehmen. In der Literatur wird aber darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat nicht nur hinsichtlich seiner Personalkompetenz und bei zustimmungspflichtigen Geschäften mit-unternehmerisch tätig ist, sondern ihn auch weitere Aufgaben zur "Mitentscheidung" zwingen. Der Beitrag fasst die wichtigsten Ergebnisse der Befragung eines renommierten Panel-Expertenteams zum Thema "Unternehmerische Entscheidungen des Aufsichtsrats" zusammen.

Gliederung

I.Einleitung
II.Untersuchungsaufbau und -zusammensetzung
III.Untersuchungsergebnisse
 1.Mitwirkung bei unternehmerischen Entscheidungen
 2."Mitunternehmerische" Verantwortung als Aufsichtsrat
 3.Regelungen bei Verkauf/Erwerb von Beteiligungen
 4.Funktionen von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
 5.Begrenzungsoptionen des Aufsichtsrats zu seiner Mitverantwortung
 6.Überwachungsmodelle im Vergleich und Haftung des Aufsichtsrats
IV.Zusammenfassung und Fazit

Einleitung

Die nachhaltige Corporate Governance-Diskussion hat längst auch den Aufsichtsrat "als unbekanntes Wesen" für sich entdeckt. Sowohl die Vertreter der Betriebswirtschaftslehre als auch die der Rechtswissenschaften bemühen diesbezüglich zunehmend auch die Empirie: Ergänzend zu der Ermittlung des ökonomisch Wünschenswerten bzw. rational Erforderlichen wie dem rechtlichen Sollen (und Dürfen) wird damit der Versuch unternommen, die Aufsichtsratsrealität zu erfassen, zu beschreiben und entsprechend für wissenschaftliche Untersuchungen und Forderungen zumindest zu typologisieren. Seit dem umfassenden Bericht der "Biedenkopf-Kommission" aus dem Jahr 1970 hat die empirische Überprüfung der Aufsichtsratspraxis in der Corporate Governance-Forschung eine nachhaltige Tradition.

Sowohl für die wissenschaftliche, aber auch für die rechtspolitische und unternehmenspraktische Fortentwicklung des deutschen Vorstands-/Aufsichtsratsmodells ist es unverzichtbar, empirische Erkenntnisse über die aktuelle Überwachungspraxis sowie die damit verbundenen Erfahrungen zu erhalten. Die Verwendung der erhobenen Daten und Untersuchungsergebnisse zur Erklärung und Analyse der Aufsichtsratspraxis ist jedoch nur geeignet, sofern nicht die Gefahr besteht, dass anstelle der unmittelbaren Auffassungen von einzelnen Mandatsträgern lediglich die mittelbaren Auffassungen von Vertretern (Aufsichtsrats-Assistenten u. a.), Überwachten (Vorstandsmitgliedern, Justitiaren u. a.) oder mandatsfernen Personen (Investor Relations, Presseabteilungen u. a.) erhoben werden.

In der immer hektischeren, permanenten Aktienrechtsreform ist zu beobachten, dass die jeweilige Aufsichtsratspraxis zunehmend durch Fragebogen-Erhebungen und "Blitzumfragen" erfasst und abgebildet werden soll. Die angewendeten Erhebungsmethoden und -verfahren nehmen dabei nur unzureichend Rücksicht auf die Gefahr einer Verzerrung der Untersuchungsergebnisse infolge einer mittelbaren Datenerhebung: Wenn und soweit aber erhebungstechnisch nicht sichergestellt wird bzw. werden kann, dass tatsächlich die jeweils thematisierte Aufsichtsratspraxis bei den Mandatsträgern auch persönlich abgefragt wird, muss die Verlässlichkeit der Daten und Ergebnisse in Frage, wenn nicht insgesamt in Abrede gestellt werden.

Die Fachinformation "Der Aufsichtsrat" hat 2007 in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG ein "Aufsichtsrats-Panel" eingerichtet, um kontinuierlich ein unmittelbares Meinungsbild der Überwachungsmandatsträger zu aktuellen Themen zu erhalten. Dazu wurde ein Expertenkreis aus Überwachungsmandatsträgern gebildet: Aus weit über 100 potenziellen Interviewpartnern werden für jeden Erhebungszeitraum zwischen 30 und 50 aktive Mandatsträger angesprochen und um Mitarbeit bei dieser Untersuchung gebeten. Die Mandatsträger kommen dabei aus Gesellschaften mit unterschiedlichen Rechtsformen und haben Positionen als Mitglieder von Aufsichtsräten, Beiräten und Verwaltungsräten u. a. inne. Alle Mitglieder des so gebildeten Aufsichtsrats-Panels werden persönlich im Rahmen eines Telefoninterviews zweimal jährlich befragt. Die professionell entwickelten und strukturierten Interviews werden ausnahmslos von einem fachlich qualifizierten externen Dienstleister persönlich durchgeführt; alle Daten werden protokolliert, anonymisiert und von dem Interviewer ausgewertet und aufbereitet. Sowohl die seit nunmehr sieben Erhebungen bewahrte Kontinuität in der Person des Interviewers als auch der persönliche, unmittelbare Kontakt mit den Interviewten erlaubt - neben der Erfassung der abgefragten und ausgewerteten Daten - auch die Berücksichtigung der individuellen Interviewsituation, -atmosphäre und sonstigen verbalen und nonverbalen Begleitumstände, die für die weitere Entwicklung zukünftiger Themenstellungen eine Rolle spielen können.


Informationen zu den Autoren

Dr. Arno Probst, WP/StB, Mitglied des Vorstands, BDO Deutsche Warentreuhand AG, Hamburg.

Prof. Dr. rer. pol. Dr. iur. Manuel René Theisen ist Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und geschäftsführender Herausgeber der Fachinformation "Der Aufsichtsrat".


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