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STEUERRECHT
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DB0362954

BStBK: Steu­er­ver­ein­fa­chung: Ab­set­zung pri­va­ter StB-Ko­sten

Durch die Komplexität des Steuerrechts ist die Steuererklärung ohne steuerliche Hilfe oft nicht mehr auszufüllen. Das kann bei selbsterstellten Steuererklärungen zu einem erheblichen Qualitätsverlust führen und somit bei den FÄ zu unnötigem Bearbeitungsaufwand. Die BStBK plädiert für umfassende Steuervereinfachung und empfiehlt dem Steuergesetzgeber, den Kolitionsvertrag einzuhalten und die dort vorgesehene Wiedereinführung der Absetzbarkeit privater StB-Kosten umzusetzen. Von der Einführung der Abzugsfähigkeit privater StB-Kosten profitieren insbesondere die Bürger und die Finanzverwaltung. Die Anlage Kind ist z. B. ohne steuerliche Hilfe kaum noch ausfüllbar. "Die Absetzbarkeit für private StB-Kosten ist keine Subvention für StB oder gar Klientelpolitik, sondern begünstigt eindeutig den Bürger und die Finanzverwaltung. Korrekt erstellte Steuererklärungen heben die Qualität und entlasten somit die FÄ, da geringerer Klärungsbedarf und weniger Rückfragen den Arbeitsaufwand reduzieren", sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der BStBK.

Als eines der teuersten Projekte auf der Liste der Steuervereinfachung soll diese Wiedereinführung den Fiskus angeblich 400 Mio. € kosten. Die BStBK hält diese Summe für nicht belastbar. Bei den Berechnungen wird nicht ausreichend differenziert zwischen den StB-Kosten die auch heute noch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind und denen, die früher als Sonderausgaben absetzbar waren. Durch diese Aufteilung in abziehbare und nicht abziehbare StB-Kosten hat sich die Komplexität massiv erhöht. Die Wiedereinführung der vollständigen Absetzbarkeit würde somit nicht nur zu einer deutlichen Steuervereinfachung führen, sondern auch zu erheblichen Einsparungen bei der Finanzverwaltung. Tatsächlich ergäbe sich nach Einschätzung der BStBK dadurch sogar eine Entlastung. (Vgl. BStBK, PM vom 18. 8. 2010)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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