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STEUERRECHT
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DB0362675

Steu­er­ver­ein­fa­chung: Re­gie­rungs­ko­ali­ti­on über­nimmt 18 Vor­schläge der BStBK

Die Koalitionsfraktionen haben eine Liste mit insgesamt 90 Steuervereinfachungsvorschlägen (vgl. DB0361731) zusammengestellt und wesentliche Vorschläge zum Bürokratieabbau im LSt- und Sozialversicherungsbeitragsrecht von der BStBK übernommen. Das BMF ist nun aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu beziehen. "Wir wünschen im Interesse der Unternehmen, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden. Vor allem im Lohnabrechnungswesen belastet die überflüssige Bürokratie mehrere Mio. Arbeitgeber und nahezu 40 Mio. Arbeitnehmer. Wir haben unser Anliegen, Bürokratiekosten durch eine Angleichung der Normen im Lohn- und Sozialversicherungsbeitragsrecht zu senken, ausführlich erläutert und mit dem Nationalen Normenkontrollrat und den zuständigen Fachministerien diskutiert", sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der BStBK. Insgesamt befinden sich 18 Vorschläge der BStBK auf der Vereinfachungsliste. Hervorzuheben ist beispielsweise die Forderung, dass Neuregelungen bzw. Änderungen im LSt- und im Sozialversicherungsbeitragsrecht zum selben Zeitpunkt in Kraft treten sollten. So gibt es seit dem 1. 7. 2007 zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens § 37b EStG, nach der Betriebe Sachzuwendungen an Arbeitnehmer pauschal versteuern können. Beitragsrechtlich wurde die Thematik erst in 2009 aufgegriffen, allerdings fehlt ein völliger Gleichklang zwischen LSt- und Sozialversicherungsrecht noch heute. Hier sollte aus Vereinfachungsgründen dringend nachjustiert werden. Auch die Aufgabe der vorgezogenen Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags würde entscheidend zum Bürokratieabbau und zur Erleichterung der Lohnabrechnung in den Unternehmen beitragen. (Vgl. BStBK, PM vom 12. 8. 2010)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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