BMF: Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen
Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 21. 9. 2009 (GrS 1/06, DB 2010 S. 143, mit Anm. Bergkemper) entschieden, dass § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen normiert, die sowohl durch die Einkunftserzielung als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder äußert sich das BMF im Schreiben vom 6. 7. 2010 (vgl. DB 2010 S. 1613, DB0361997) zur steuerlichen Beurteilung dieser Aufwendungen.
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