HB: Elektronisches Vorsteuer-Vergütungsverfahren
E-Government und Online-Datentranfer gelten gemeinhin als Schlüssel zum Bürokratieabbau. Doch in der Praxis führt solcher Fortschritt allzu oft in die Verzweiflung. Jüngster Fall: das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren ("eVVV"). Es sollte für Unternehmen die Erstattung ihrer im EU-Ausland vorausgezahlte USt erleichtern. Seit Jahresbeginn hat das Verfahren die Papierform abgelöst - und treibt die Betroffenen nun erst recht auf die Palme.
In einem Brandbrief an das BMF, die EU-Kommission und das BZSt haben jetzt Wirtschaftsverbände und StB dem Ärger mit dem neuen System Luft gemacht. "Insgesamt herrscht momentan der Eindruck vor, das neue eVVV werfe mehr Probleme auf als es löse", klagen sie. Den Firmen würden so "zusätzliche administrative Belastungen" auferlegt, "die dem Gedanken des Bürokratieabbaus deutlich entgegenlaufen", heißt es in dem Brief, der dem HB vorliegt.
Dabei ist die Idee des neuen, europaeinheitlich angelegten Verfahrens eigentlich sinnvoll: Früher mussten Unternehmen die Erstattung ausländischer USt direkt bei der jeweiligen nationalen Behörde beantragen. Nun sind alle Anträge einheitlich über ein Online-Portal des BZSt zu stellen und werden von dort aus weitergeleitet. Das schützt Antragsteller theoretisch davor, sich in einem Dschungel national unterschiedlicher Abläufe zu verheddern, die dazu noch in fremden Sprachen zu bewältigen sind - mit dem oft beklagten Ergebnis, dass sie dann unnötig lange oder gar vergeblich auf ihr Geld warten müssen.
Insgesamt machen die fraglichen Erstattungsansprüche für deutsche Firmen nach Expertenschätzungen jährlich dreistellige Millionenbeträge aus. Konkret geht es z. B. um den Fall, dass ein Unternehmen eine Maschine ins EU-Ausland liefert und dann bei der Montage vor Ort Leistungen und Betriebsstoffe zukaufen muss, die der ausländischen USt unterliegen. Diese kann dann im Prinzip analog zum inländischen Vorsteuerabzug von der ausländischen Finanzbehörde zurückverlangt werden - falls das Antragsverfahren funktioniert.
Die Probleme: So seien bei der Dateneingabe in das neue Online-Portal des BZSt Softwareabstürze mit Datenverlust zu befürchten. Auch sichere das System beim Zwischenspeichern noch unfertiger Anträge wichtige Belegdaten nicht mit. Sie müssten dann wieder neu eingegeben werden.
Damit nicht genug: Dateianhänge mit Pfadnamen von mehr als 60 Zeichen Länge würden nicht angenommen und nötige Belege damit häufig nicht erfasst - was leicht zum Scheitern des Antrags führe. Auch würden Dateien von mehr als fünf Megabyte generell nicht akzeptiert. Und weise die ausländische Behörde einen Antrag wegen Formfehlern zurück, gebe das BZSt den Unternehmen darüber keine Information.
Einige Probleme wie das Fünf-Megabyte-Limit gehen auf EU-Vereinbarungen zurück, andere haben mit der deutschen Technik zu tun. Wichtig sei, dass es "schnellstmöglich eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung des eVVV" gebe, mahnen DIHK & Co. Der BStBK ist die Sache nicht minder wichtig: Durch die IT-Probleme seien auch die im Auftrag der Firmen tätigen StB "erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt".
Das BMF will sich die Hinweise genau ansehen und zusammen mit dem BZSt prüfen, "welche Verbesserungen in der operativen Handhabung des Systems möglich sind", hieß es aus dem BMF. (Vgl. HB vom 26. 7. 2010 S. 12)
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