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STEUERRECHT
Meldungen

DB0362128

DStV: ELENA - Frei­text­fel­der im Da­ten­bau­stein Kündi­gung/Ent­las­sung ent­fal­len

Die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) vorgesehenen Freitextfelder sind bei der Meldung an die Zentrale Speicherstelle nicht auszufüllen. Diese Änderung hatte der zuständige Arbeitskreis des BMAS kurzfristig am 30. 6. 2010 und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Meldepflichten bei Kündigungen und Entlassungen beschlossen. Damit können die in der Version 01 des Datenbausteins DBKE vorhandenen Freitextfelder vollständig ignoriert werden. Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert, d. h. ohne jegliche Angaben in den Freifeldern erneut gemeldet werden. Dem Vernehmen nach soll ab 2011 eine überarbeitete Version 02 des Datenbausteins zum Einsatz kommen, in der auf die Freitextfelder verzichtet wird.

Der Meldeaufwand für den Arbeitgeber bleibt jedoch auch mit dem Verzicht auf die Freitextfelder in diesem Datenbaustein weiterhin erheblich. Ihr Wegfall bedeutet keinesfalls, dass die Meldung DBKE gänzlich unterbleiben darf. Dies würde nach gegenwärtiger Rechtslage einen Verstoß gegen die gesetzlichen Meldepflichten und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € belegt werden kann (§ 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 SGB IV). (Vgl. DStV, E-Mail-Abo vom 22. 7. 2010)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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