DStV: Revision beim BFH zu SolZ beim KSt-Erstattungsverfahren
Das FG Köln hat die zwei Klagen (13 K 492/09 und 13 K 64/09), mit denen die Klägerinnen die Auszahlung des SolZ begehrten, der auf das ratenweise zu erstattende KSt-Guthaben nach § 37 Abs. 5 KStG entfällt, negativ beschieden. Die Revision wurde in einem Fall wegen der grds. Bedeutung der Rechtssache gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen. Die Revision ist eingelegt worden und das Verfahren ist nun beim BFH anhängig (I R 39/10). Weitere Informationen dazu unter: DB0362115. (Vgl. DStV, E-Mail-Abo vom 21. 7. 2010)
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