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STEUERRECHT
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DB0361413

Zwi­schen­be­richt der Ge­mein­de­fi­nanz­kom­mis­si­on vor­ge­legt

Am 8. 7. 2010 hat die Gemeindefinanzkommission die Zwischenberichte der von ihr eingesetzten Arbeitsgruppen veröffentlicht und hierzu Beschlüsse gefasst. Die Arbeitsgruppe "Rechtsetzung" befasste sich mit der Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes sowie dem Einfluss der EU-Rechtsetzung auf die Kommunen und deren Finanzsituation (vgl. DB0361222). Die Arbeitsgruppe "Standards" setzte sich mit Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite auseinander, wobei die Kosten für soziale Aufgaben, z. B. für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen, im Vordergrund standen (vgl. DB0361258). Auch die Einnahmenseite wurde geprüft. In diesem Zusammenhang wurde über Änderungen bzw. die vollständige Ersetzung der GewSt nachgedacht (vgl. Bericht der Arbeitsgruppe "Kommunalsteuern", DB0361224).

Das vom BMF vorgeschlagene "Prüfmodell" sieht vor, dass die GewSt abgeschafft und - ähnlich wie bei den Modellen des BDI/VCI, der FDP sowie der Stiftung Marktwirtschaft - durch einen Zuschlag auf die ESt sowie KSt ersetzt wird. Damit die Einkommensteuerpflichtigen nicht stärker belastet werden als zuvor, sollen die ESt-Tarifeckwerte i. H. von 15% gesenkt werden (dies entspricht dem künftig entfallenden Anteil an der ESt, der den Gemeinden nach derzeit geltender Rechtslage zusteht). Körperschaftsteuerpflichtige sollen künftig einer 9,65% höheren KSt unterliegen, um einen Teil der Entlastung durch den Wegfall der GewSt auszugleichen. Auf diese beiden, der Höhe nach veränderten Bemessungsgrundlagen entfiele dann künftig der kommunale Hebesatz. Außerdem sieht das Prüfmodell - zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen - vor, dass die Gemeinden einen höheren Anteil am USt-Aufkommen erhalten.

Die kommunalen Spitzenverbände lehnen dieses Modell ab, u. a. weil sie die GewSt zwar für schwankungsanfällig, aber für "wachstumsdynamischer" als die USt halten. Sie befürchten insoweit, dass ihnen "voraussehbar künftige Einnahmezuwächse vorenthalten" würden. Da sie auf der anderen Seite die mit den erhofften GewSt-Zuwächsen einhergehenden Schwankungen und Risiken nicht tragen möchten, verfolgen sie ein gegenläufiges "Kommunalmodell", das durch die Einbeziehung der Freiberufler in den Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen sowie durch eine Ausdehnung der ertragsunabhängigen Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG zu einer als "Stärkung" und "Verstetigung" bezeichneten Erhöhung der GewSt führen soll. Die Kommission hat zur Bewertung beider Modelle "Prüfkriterien" festgelegt, auf deren Grundlage für die nächste Sitzung der Kommission das "Prüfmodell" und das "Kommunalmodell" bewertet werden sollen. Die Arbeitsgruppe Kommunalsteuern wurde außerdem beauftragt, das "Prüfmodell" fortzuentwickeln. Dabei soll auch geprüft werden, ob Module des Modells der Stiftung Marktwirtschaft berücksichtigt werden könnten. In Betracht kommt hier insbesondere eine Beteiligung der Kommunen am örtlichen LSt-Aufkommen. Der endgültigen Bewertung soll dann ein unter diesen Gesichtspunkten verbessertes Modell zugrunde gelegt werden.

Der BDI spricht sich für eine Modernisierung der im internationalen Vergleich aus dem Rahmen fallenden einseitigen Belastung der Unternehmen aus. So soll eine Beteiligung der Gemeinden an der LSt oder eine Erhöhung des USt-Anteils der Gemeinden deutlich besser geeignet sein als ertragsunabhängige Elemente. Damit lasse sich das konjunkturanfällige Aufkommen der GewSt tatsächlich verstetigen, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Ertragsunabhängige Elemente wie Zinsen sowie Finanzierungsanteile aus Mieten, Leasingraten und Pachten lehne der BDI entschieden ab, zumal sie den Gemeinden lt. Untersuchungen keine verlässliche Finanzierungsquelle böten.

Verfahrensfortgang: Die dritte und voraussichtlich letzte Sitzung der Gemeindefinanzkommission soll voraussichtlich im Oktober 2010 stattfinden. Auf Grundlage dieser Berichte wird die Kommission Empfehlungen geben.

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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