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STEUERRECHT
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DB0361211

FG Köln: Ver­fah­ren zur Steu­er-Id.

Die 2008 eingeführte Steuer-Id. wird nach dem Zufallsprinzip gebildet. Trotzdem hatten Datenschützer und Bürgerrechtler von Anfang an Bedenken gegen die Steuer-Id. Es war deshalb nur eine Frage der Zeit, wann sich Richter damit befassen müssen. Am 7. 7. 2010 war es vor dem Kölner FG so weit: Erstmals prüfte ein Gericht, ob diese Nummern verfassungswidrig sind (2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2 K 3838/08).

82 Millionen Bundesbürger haben inzwischen die neue Zahlenkombination, mit der einige wichtige Details über ihren Besitzer gespeichert sind. Dazu zählen etwa der Name, die Adresse, die Religionszugehörigkeit, der Geburtstag, das Geschlecht und z. B. Daten vom Ehepartner. All dies befindet sich in einer zentralen Datenbank beim BZSt in Bonn. Deshalb ist bundesweit auch nur das Kölner FG zuständig. Mehr als 170 Klagen sind dort bislang gegen die Steuer-Id. eingegangen. Über drei Präzedenzfälle berieten nun die Richter:

Der RA der drei Kläger, Martin Heufelder, fuhr schweres Geschütz auf: Die Nummer verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das das BVerfG bereits 1983 festgeschrieben hatte. Die obersten Richter folgten damals dem Grundgedanken, dass jeder Bürger, zumindest mit Einschränkungen, ein Recht darauf habe, seine privaten Daten vor dem Zugriff des Staats zu schützen.

Heufelder sieht in der neuen Id. einen Schritt zum "gläsernen Bürger" und zu einer "gigantischen Kontrollmaschine". Er verwies auch darauf, dass unklar sei, welche Behörde befugt sei, wessen Daten an wen genau weiterzugeben. Es sei zu befürchten, dass sich Persönlichkeitsprofile erstellen lassen, wenn praktisch alle Finanztransaktionen rund um die Steuer öffentlich würden. Einer der Kläger, ein StB, der die Löschung seiner Steuer-Id. und die seiner Töchter verlangte, sagte am Rande der Verhandlung: "Irgendwann können Sie kein Auto mehr kaufen, weil Sie Ihre Steuer nicht bezahlt haben." Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte bei der Einführung der Steuer-Id. vor einer verführerischen Datenflut gewarnt.

Das BZSt wies die Vorwürfe der Kläger zurück. Kyra Mühlenharz vom BZSt sagte, es handele sich um eine "nicht sprechende Nummer". Bevor das Amt Informationen an Dritte wie etwa Rentenversicherungsträger weitergebe, werde dies geprüft. Mühlenharz erinnerte daran, dass die damalige Bundesregierung die Steuer-Id. einführte, um es Steuerbetrügern schwerer zu machen und die Kontrollen zu erleichtern. Die Nummer solle das Besteuerungsverfahren "effizienter und kostengünstiger" machen, sagte sie.

Das FG Köln kündigte an, seine Entscheidung in etwa zwei Monaten öffentlich bekanntzugeben. Teilt es die Bedenken der Kläger, müsste es die Fälle dem BVerfG vorlegen. (Vgl. SZ vom 8. 7. 2010 S. 5)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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