30 Jahre FG Köln
Das FG Köln feierte am 1. 7. 2010 sein dreißigjähriges Bestehen. Am 1. 7. 1980 wurde aus der Kölner Außenstelle des FG Düsseldorf ein eigenständiges FG. Es war von Anfang an eines der größten deutschen FG. Heute sind in 15 Senaten 46 Richterinnen und Richter tätig, die zusammen mit 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie rund 370 Ehrenamtlichen den Bürgern des Regierungsbezirks Köln Rechtsschutz in ihren Steuerangelegenheiten gewähren.
Das FG Köln ist seit 1995 im Herzen von Köln im Gerichtsgebäude Appellhofplatz untergebracht. Die Kläger vertreten ihre Interessen beim FG Köln häufig noch persönlich. So nehmen im Jahr ca. 1.250 Bürgerinnen und Bürger selbst an Gerichtsterminen teil. Insgesamt suchen jährlich etwa 7.500 Verfahrensbeteiligte (Kläger, Bevollmächtigte, Vertreter der FÄ, Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter) das Gericht auf. Dabei ist der Gang vor das FG für die Bürger durchaus lohnenswert. So führen ca. 45% der Verfahren vor dem FG Köln zu einem Erfolg oder Teilerfolg und damit zu einer Steuerminderung für die Stpfl. Dabei dauert ein Klageverfahren vor dem FG Köln im Durchschnitt etwa 17 Monate. Begehrt der Bürger allerdings schnell vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Steuerbescheid oder eine Prüfungsmaßnahme des FA, so kann er regelmäßig in weniger als drei Monaten mit einer Entscheidung des Gerichts rechnen. Stehen besonders einschneidende Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden ins Haus, entscheidet das Gericht u. U. innerhalb weniger Stunden.
Das FG Köln ist aber nicht nur für Klagen gegen Steuerbescheide oder andere Verwaltungsmaßnahmen der FÄ im Regierungsbezirk Köln zuständig, sondern auch für Kindergeldsachen, wenn die zuständige Familienkasse hier ihren Sitz hat. Besonders erwähnenswert ist die Zuständigkeit des FG Köln für alle Klagen gegen das BZSt in Bonn, das im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung bundesländerübergreifende Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahrnimmt. Im Rahmen dieser Zuständigkeit sind beim FG derzeit u. a. über 170 Klagen gegen die Erteilung der Steueridentifikationsnummer anhängig, die seit dem 1. 8. 2008 vom BZSt versandt wurde. Die Kläger halten die Zuteilung dieser Nr. für verfassungswidrig und erhoffen sich eine Vorlage an das BVerfG in Karlsruhe (vgl. DB0361211). (Vgl. FG Köln, PM vom 1. 7. 2010)
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