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DB0095936

Soft­ware - ei­ne Sa­che?

Zivil- und handelsrechtliche Überlegungen anläßlich des Urteils des BGH vom 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, DB 1993 S. 1871

Zivil- und handelsrechtliche Überlegungen anläßlich des Urteils des BGH vom 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, DB 1993 S. 1871

Gliederung

I.Einleitung
II.Grundlinien der BGH-Entscheidung
III.Offene Fragen
IV.Zur Einordnung der Software als "Sache"
V.Softwareerwerb als Handelskauf oder Handels- Werklieferungsvertrag?
VI.Anpassung von Standard-Software an individuelle Bedürfnisse
VII.Nichtlieferung des Handbuchs als teilweise Nichterfüllung
VIII.Einheit von Hardware und Software
IX.Einschränkung von Gewährleistungsrechten durch kaufmännische AGB
X.Zusammenfassung

Einleitung

Der Wandel der Industriegesellschaft von einer Warenverkehrsgesellschaft über eine Dienstleistungsgesellschaft zu einer Informationsgesellschaft stellt die Rechtsordnung vor viele neue Probleme. Insbesondere der Rückgang der Verkörperung von Informationen wirft Fragen auf, die sich mit der im allgemeinen Zivilrecht und im Immaterialgüterrecht anerkannten Zweiteilung von gegenständlich verkörpertem Träger von Informationen (als Sache i.S. von § 90 BGB) und deren geistigem Inhalt kaum mehr bewältigen lassen.

Heute als modern geltende Errungenschaften der Technik wie das Telefax-Gerät werden vermutlich bereits in wenigen Jahren ein ähnlich fossiles Dasein fristen wie jetzt schon z.B. das Telex-Gerät. Hintergrund hierfür ist der zunehmende Einsatz von EDV, der eine erhebliche Verflüchtigung des Verkörperungselements bei der Gestaltung sowie bei der Weitergabe von Informationen mit sich bringt. Als Beispiele seien nur die elektronische Mailbox sowie (sonstige) EDV-Direktübertragungen genannt.

Phänomene dieses technischen Wandels lassen sich nur schwer mit den herkömmlichen Kategorien des Zivil- und Handelsrechts erfassen. Ein neueres Urteil des BGH gibt Anlaß, die zivilrechtliche und handelsrechtliche Einordnung des Softwareerwerbs, insbesondere die Charakterisierung von Software als "Sache", zu überdenken.


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