Insolvenzanfechtung einer Zahlung des Schuldners, die Rücknahme des Insolvenzantrags bezweckte
Inkongruenz der aufgrund eines Insolvenzantrags erzielten Deckung - Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für die Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes - Beweislast des Anfechtungsgegners hinsichtlich des nachträglichen Wegfalls der Zahlungsunfähigkeit - Zum Vorliegen einer Schuldnerhandlung bei Durchsetzung der Forderung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung
InsO § 133 Abs. 1
Erlangt ein Gläubiger mehrere Monate nach einem von ihm gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag durch diesen Befriedigung seiner Forderung und nimmt er anschließend den Antrag zurück, kann die Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung durchgreifen. InsO § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2
Von einer Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit kann nicht...