WIRTSCHAFTSRECHT
Insolvenzrecht

DB0556772

In­sol­venz­an­fech­tung ei­ner Zah­lung des Schuld­ners, die Rück­nah­me des In­sol­venz­an­trags be­zweck­te

Inkongruenz der aufgrund eines Insolvenzantrags erzielten Deckung - Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für die Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes - Beweislast des Anfechtungsgegners hinsichtlich des nachträglichen Wegfalls der Zahlungsunfähigkeit - Zum Vorliegen einer Schuldnerhandlung bei Durchsetzung der Forderung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung

In­sO § 133 Abs. 1
Er­langt ein Gläubi­ger meh­re­re Mo­na­te nach ei­nem von ihm ge­gen den Schuld­ner ge­stell­ten In­sol­venz­an­trag durch die­sen Be­frie­di­gung sei­ner For­de­rung und nimmt er an­sch­ließend den An­trag zurück, kann die Vor­satz­an­fech­tung un­ter dem Ge­sichts­punkt ei­ner in­kon­gru­en­ten De­ckung durch­grei­fen. In­sO § 17 Abs. 2 Satz 1 und 2
Von ei­ner Wie­der­her­stel­lung der Zah­lungsfähig­keit kann nicht...


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