WIRTSCHAFTSRECHT
Kapitalanlage

DB0485121

Zur Haf­tung ei­ner Bank ge­genüber ei­nem An­le­ger we­gen feh­ler­haf­ter An­la­ge­be­ra­tung im Zu­sam­men­hang mit dem Er­werb von Zer­ti­fi­ka­ten

Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne beim Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts - Keine Aufklärungspflicht der Bank hinsichtlich ihrer Verkäufereigenschaft beim Vertrieb von Zertifikaten im Wege des Festpreisgeschäfts - Zur Aufklärungspflicht der Bank über eine vom Emittenten des Zertifikats an sie gezahlte Provision im Falle eines Kommissionsgeschäfts

BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; WpHG § 2 Abs. 3 Satz 2, § 31
a) Bei dem Ver­kauf von In­dex­zer­ti­fi­ka­ten im We­ge des Ei­gen­geschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) be­steht kei­ne Aufklärungs­pflicht der be­ra­ten­den Bank über ih­re Ge­winn­span­ne. Die be­ra­ten­de Bank ist auf­grund des Be­ra­tungs­ver­tra­ges mit ih­rem Kun­den auch nicht ver­pflich­tet, die­sen darüber zu in­for­mie­ren, dass der Zer­ti­fi­kater­werb im We­ge des Ei­gen­geschäfts...


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