Die neue elektronische Rechnungsstellung
Zugleich Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 2. 7. 2012, DB 2012 S. 1540
StB Andreas Masuch, Düsseldorf
Mit Rückwirkung zum 1. 7. 2011 wurden die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland erheblich vereinfacht. Damit sollen Papier- und elektronische Rechnungen gleichgestellt werden. Der Beitrag zeigt die Rechtsänderungen und die daraus für die Unternehmenspraxis resultierenden Konsequenzen bei der Umsetzung auf. Ferner setzt er sich kritisch mit dem nunmehr veröffentlichten Einführungsschreiben des BMF auseinander.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Änderung der MwStSystRL |
| III. | Die neue elektronische Rechnung in Deutschland zum 1. 7. 2011 |
| | 1. | Anwendbarkeit |
| | 2. | Anforderungen an eine elektronische Rechnung |
| | 3. | Zulässige Datenformate der neuen elektronischen Rechnung |
| | 4. | Mehrfache Rechnungsausstellung |
| | 5. | Innerbetriebliches Kontrollverfahren |
| | 6. | De-Mail und E-Postbrief |
| | 7. | Aufbewahrung elektronischer Rechnungen |
| | 8. | Zusammenfassung unternehmensinterner Prozesse für die Praxis |
| IV. | Umsatzsteuer-Nachschau |
| V. | Zusammenfassung und Fazit |
Einleitung
Mit rückwirkender Geltung zum 1. 7. 2011 wurde u. a. § 14 UStG hinsichtlich der elektronischen Rechnungsstellung neu gefasst. Damit sollen entsprechend der EU-Vorgaben Papier- und elektronische Rechnungen gleich behandelt werden. Die Umsetzung in den Unternehmen scheint bisher schleppend voranzuschreiten, nicht zuletzt auch weil das Einführungsschreiben des BMF erst kürzlich veröffentlicht wurde. Der Beitrag zeigt die Rechtsänderungen auf, setzt sich kritisch mit dem BMF-Schreiben vom 2. 7. 2012 auseinander und beantwortet für die Umsetzung in der Praxis wichtige Fragen.
StB Andreas Masuch ist als Senior Manager im Bereich USt der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH in Düsseldorf tätig. Der Verfasser dankt Herrn WP/StB Joachim Strehle und Frau RAin Dr. Karen Möhlenkamp für die kritische Durchsicht und die hilfreichen Anmerkungen.
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