Unwirksame Vergütungsregelung (hier: Überstundenregelung) kann durch stillschweigende Vergütungsvereinbarung (nur) bei objektiver Vergütungserwartung ersetzt werden
Überstunden - Anforderungen für objektive Vergütungserwartung - Transparenzgebot - Verwirkung
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, § 612 Abs. 1, § 242
1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, für Über- und Mehrarbeit werde keine weitergehende Vergütung geleistet, ist intransparent, wenn der Arbeitnehmer "bei betrieblichem Erfordernis" in nicht näher konkretisiertem Umfang zu Überstunden verpflichtet ist.
2. Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung...