Zur Pflicht des Geschäftsführers zur Einholung fachkundigen Rats bei Prüfung der Insolvenzreife der Gesellschaft
Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife - Vermutung des Verschuldens des Geschäftsführers - Pflicht zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft anhand einer Liquiditätsbilanz - Der nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer muss Beratung durch fachlich qualifizierte Person einholen und Prüfergebnisse einer Plausibilitätskontrolle unterziehen
GmbHG § 64; GmbHG i. d. F. bis 31. 10. 2008 § 64 Abs. 2
a) Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen...