WIRTSCHAFTSRECHT
Insolvenzrecht

DB0469316

Zur In­sol­venz­fe­stig­keit der Si­che­rungs­ab­tre­tung und Pfändung von Ansprüchen aus ei­ner Le­bens­ver­si­che­rung

Auslegung des Formulars einer Bank "Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall" - Vertragsgestaltung, wonach Recht auf Kündigung der Versicherung bei Versicherungsnehmer verbleibt, spricht für Verbleib des Anspruchs auf den Rückkaufswert beim Versicherungsnehmer - Wirksame Pfändung des Anspruchs auf den Rückkaufswert durch Finanzamt - Insolvenzfeste Sicherungsabtretung oder Pfändung einer künftigen Forderung, wenn Zessionar bzw. Pfändungsgläubiger vor Insolvenzeröffnung gesicherte Rechtsposition erwirbt

In­sO § 91
Kann ein Schuld­ner nach Si­che­rungs­ab­tre­tung und For­de­rungspfändung schon vor der In­sol­ven­zeröff­nung in Gänze nicht mehr über ei­nen Le­bens­ver­si­che­rungs­ver­trag verfügen, hat der zur Kündi­gung be­rech­tig­te Pfändungsgläubi­ger an dem auf­schie­bend be­ding­ten An­spruch auf den Rück­kaufs­wert ei­ne ge­si­cher­te Rechts­po­si­ti­on er­langt, so­dass der Er­werb nicht in die Mas­se fällt.
(BGH-Ur­teil vom 26.1.2012 - IX...


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