Zur Insolvenzfestigkeit der Sicherungsabtretung und Pfändung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung
Auslegung des Formulars einer Bank "Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall" - Vertragsgestaltung, wonach Recht auf Kündigung der Versicherung bei Versicherungsnehmer verbleibt, spricht für Verbleib des Anspruchs auf den Rückkaufswert beim Versicherungsnehmer - Wirksame Pfändung des Anspruchs auf den Rückkaufswert durch Finanzamt - Insolvenzfeste Sicherungsabtretung oder Pfändung einer künftigen Forderung, wenn Zessionar bzw. Pfändungsgläubiger vor Insolvenzeröffnung gesicherte Rechtsposition erwirbt
InsO § 91
Kann ein Schuldner nach Sicherungsabtretung und Forderungspfändung schon vor der Insolvenzeröffnung in Gänze nicht mehr über einen Lebensversicherungsvertrag verfügen, hat der zur Kündigung berechtigte Pfändungsgläubiger an dem aufschiebend bedingten Anspruch auf den Rückkaufswert eine gesicherte Rechtsposition erlangt, sodass der Erwerb nicht in die Masse fällt.
(BGH-Urteil vom 26.1.2012 - IX...