STEUERRECHT
Umsatzsteuer

DB0468828

Vor­steu­er­ab­zug ei­ner Hol­ding

Unternehmer - Wirtschaftliche Tätigkeit - Verwaltungsholding - Vorsteuerabzug - Vorsteueraufteilung bei Haupt- und Nebentätigkeit

UStG 1999 § 15; RL 77/388/EWG Art. 17
1. Ei­ne Hol­ding­ge­sell­schaft, die nach­hal­tig Lei­stun­gen ge­gen Ent­gelt er­bringt, ist wirt­schaft­lich tätig und in­so­weit Un­ter­neh­mer.
2. Verfügt die Hol­ding über um­fang­rei­che Be­tei­li­gun­gen, die sie oh­ne Be­zug zu ih­ren ent­gelt­li­chen Aus­gangs­lei­stun­gen hält, ist sie ent­spre­chend § 15 Abs. 4 UStG nur in­so­weit zum Vor­steu­er­ab­zug be­rech­tigt, als die Ein­gangs­lei­stun­gen...


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