Zu den Grenzen der satzungsmäßigen Festlegung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder einer dem Mitbestimmungsgesetz unterliegenden GmbH
MitbestG § 7 Abs. 1
Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der ein Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zu bilden ist, kann nicht bestimmen, dass der Aufsichtsrat neben zwanzig stimmberechtigten Aufsichtsratsmitgliedern aus weiteren Mitgliedern mit beratender Funktion besteht.
(BGH-Beschluss vom 30.1.2012 - II ZB 20/11)
Die Beteiligte ist eine Konzernobergesellschaft...
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