WIRTSCHAFTSRECHT
GmbH-Recht

DB0467453

Wirk­sam­wer­den der Ein­zie­hung ei­nes Geschäfts­an­teils mit Be­kannt­ga­be des Be­schlus­ses an den be­trof­fe­nen Ge­sell­schaf­ter

Anteilige Haftung der Mitgesellschafter für die Zahlung der Abfindung, wenn Leistung der Abfindung nicht aus ungebundenem Vermögen der Gesellschaft erfolgen kann

Gm­bHG § 34
a) Wenn ein Ein­zie­hungs­be­schluss we­der nich­tig ist noch für nich­tig erklärt wird, wird die Ein­zie­hung mit der Mit­tei­lung des Be­schlus­ses an den be­trof­fe­nen Ge­sell­schaf­ter und nicht erst mit der Lei­stung der Ab­fin­dung wirk­sam.
b) Die Ge­sell­schaf­ter, die den Ein­zie­hungs­be­schluss ge­fasst ha­ben, haf­ten dem aus­ge­schie­de­nen Ge­sell­schaf­ter an­tei­lig, wenn sie nicht dafür sor­gen, dass die...


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