Intransparente Pauschalabgeltung von Überstunden in vorformulierten Vertragsbedingungen
Art und Umfang erfasster Arbeitsleistungen zu benennen - Keine allgemeine Vergütungspflicht für Überstunden - Vergütungserwartung für Überstunden kann sich aus Tarifverträgen ergeben
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2, § 612 Abs. 1
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verletzt das Bestimmtheitsgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält. Lässt sich eine Klausel unschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeidbaren...