Keine Stimmrechtszurechnung gem. § 22 Abs. 2 WpHG gegenüber Treuhänder aufgrund "acting in concert" des Treugebers
Zur Unterbrechung des aktienrechtlichen Beschlussmängelverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AG
ZPO § 240 Satz 1; InsO § 35 Abs. 1; WpHG § 21 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2
a) Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt.
b) Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses...