Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen unzutreffender Hinweise zur Bevollmächtigung in der Einberufung
Gesetzesverstoß wegen Erfordernis der Anmeldung eines Bevollmächtigten in Einberufung - Kein Nichtigkeitsgrund nach § 241 Nr. 1 AktG - Notwendigkeit der Geltendmachung des Einberufungsmangels innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist
AktG § 121 Abs. 3 Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 6. 9. 1965 (BGBl. I S. 1089)
Die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten fielen nicht unter die in der Einberufung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts.
(BGH-Urteil vom 19.7.2011 - II ZR 124/10)
Die Kläger waren Aktionäre der beklagten Aktiengesellschaft....