WIRTSCHAFTSRECHT
Aktienrecht

DB0458726

Zur Nich­tig­keit von Haupt­ver­samm­lungs­be­schlüssen we­gen un­zu­tref­fen­der Hin­wei­se zur Be­vollmächti­gung in der Ein­be­ru­fung

Gesetzesverstoß wegen Erfordernis der Anmeldung eines Bevollmächtigten in Einberufung - Kein Nichtigkeitsgrund nach § 241 Nr. 1 AktG - Notwendigkeit der Geltendmachung des Einberufungsmangels innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist

Ak­tG § 121 Abs. 3 Satz 2 in der Fas­sung des Ge­set­zes vom 6. 9. 1965 (BGBl. I S. 1089)
Die Mo­da­litäten der Be­vollmächti­gung ei­nes Stimm­rechts­ver­tre­ters und da­mit die Pflicht zur An­mel­dung ei­nes Be­vollmächtig­ten fie­len nicht un­ter die in der Ein­be­ru­fung an­zu­ge­ben­den Be­din­gun­gen der Teil­nah­me an der Haupt­ver­samm­lung ei­ner Ak­ti­en­ge­sell­schaft oder der Ausübung des Stimm­rechts.
(BGH-Ur­teil vom 19.7.2011 - II ZR 124/10)
Die Kläger wa­ren Ak­ti­onäre der be­klag­ten Ak­ti­en­ge­sell­schaft....


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