WIRTSCHAFTSRECHT
Insolvenzrecht

DB0422385

Kei­ne Be­sei­ti­gung der Zah­lungs­unfähig­keit der Toch­ter­ge­sell­schaft durch kon­zern­ex­ter­ne Pa­tro­nats­erklärung der Mut­ter­ge­sell­schaft

Insolvenzanfechtung der Verrechnung von Gutschriften mit dem Saldo eines debitorisch geführten Girokontos gem. § 130 InsO - Kenntnis der Bank von Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft - Patronatserklärung gegenüber dem Gläubiger allein beseitigt nicht die Kenntnis von Umständen, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen

In­sO § 130 Abs. 2
Ei­ne an den Gläubi­ger ge­rich­te­te har­te Pa­tro­nats­erklärung der Mut­ter­ge­sell­schaft be­sei­tigt we­der die ob­jek­ti­ve Zah­lungs­unfähig­keit der Toch­ter­ge­sell­schaft noch die dar­auf be­zo­ge­ne Kennt­nis des Gläubi­gers.
(BGH-Ur­teil vom 19.5.2011 - IX ZR 9/10)
Der Kläger ist Ver­wal­ter in dem auf den Ei­gen­an­trag vom 30. 4. 2002 über das Vermögen der B. Gm­bH (nach­fol­gend Schuld­ne­rin) am 1. 7. 2002 eröff­ne­ten...


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