Keine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft durch konzernexterne Patronatserklärung der Muttergesellschaft
Insolvenzanfechtung der Verrechnung von Gutschriften mit dem Saldo eines debitorisch geführten Girokontos gem. § 130 InsO - Kenntnis der Bank von Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft - Patronatserklärung gegenüber dem Gläubiger allein beseitigt nicht die Kenntnis von Umständen, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen
InsO § 130 Abs. 2
Eine an den Gläubiger gerichtete harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch die darauf bezogene Kenntnis des Gläubigers.
(BGH-Urteil vom 19.5.2011 - IX ZR 9/10)
Der Kläger ist Verwalter in dem auf den Eigenantrag vom 30. 4. 2002 über das Vermögen der B. GmbH (nachfolgend Schuldnerin) am 1. 7. 2002 eröffneten...