Unternehmergesellschaft: Sacheinlageverbot gilt nicht für eine den Betrag des Mindeststammkapitals erreichende Kapitalerhöhung
GmbHG § 5a
Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht.
(BGH-Beschluss vom 19.4.2011 - II ZB 25/10)
Die Antragstellerin ist im Handelsregister als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital...
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